Warnungen vor demokratisch legitimierten Parteien haben an Schulen nichts zu suchen
In der Antwort auf eine Große Anfrage der AfD-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz zu „Mögliche Verletzung des Beutelsbacher Konsenses, Neutralitätsgebotes und Schulgesetzes an Schulen in Rheinland-Pfalz“ (Drs. 18/9242) stellt die Landesregierung klar: „Die Landesregierung ist der Auffassung, dass parteipolitische Werbung oder Warnungen vor demokratisch legitimierten Parteien in der Schule untersagt sind. Daher dürfen Lehrkräfte dort beispielsweise weder zu parteipolitischen Veranstaltungen einladen noch zu Demonstrationen für oder gegen politische Parteien bzw. zur Teilnahme daran aufrufen.“ (Antwort auf Fragen 9 und 10).
Dazu Dr. Jan Bollinger, Vorsitzender der AfD-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz: „Wir begrüßen die Klarstellung der Landesregierung. Warnungen vor demokratisch legitimierten Parteien haben an unseren Schulen in der Tat nichts zu suchen. Sie sind nämlich dazu geeignet, Schüler einzuschüchtern und sie an der Äußerung ihrer Meinung zu hindern. In einer freiheitlich-demokratischen Gesellschaft dürfen solche Einschüchterungsversuche keinen Platz haben.“
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