Kategorie: Pressemitteilungen

  • Sitzungsprotokolle des RKI:

    Sitzungsprotokolle des RKI:

    Verantwortliche scheuen Aufarbeitung wie der Teufel das Weihwasser!

    Interne Sitzungsprotokolle des Corona-Krisenstabs des Robert-Koch-Instituts (RKI), deren Herausgabe das Online-Magazin “multipolar” gerichtlich erstritten hatte, bestätigen bestehende erhebliche Zweifel an den Maßnahmen der Verantwortlichen bei der Eindämmung von SARS-CoV-2.

    Hierzu Dr. Jan Bollinger, Fraktionsvorsitzender und gesundheitspolitischer Sprecher der AfD im Landtag Rheinland-Pfalz: “Es gab offensichtlich keine Evidenz für die breite Nutzung von FFP2-Masken, die Diskriminierung nicht geimpfter Menschen war entsprechend der Sitzungsprotokolle fachlich nicht begründbar, Lockdowns hätten demnach schwerere Konsequenzen als das Virus selbst. Nun zeigt sich, dass diese bereits damals vielfach geäußerten Bedenken auch seitens des Robert-Koch-Instituts bestanden, deren Bewertung aber vermutlich durch politischen Druck von außen beeinflusst wurde.”

    Dr. Bollinger weiter: “Auch die Erkenntnis, dass bei einer normalen Grippewelle die Sterblichkeit höher sei, wurde seitens der Verantwortlichen stets bestritten. Wer darauf hinwies wurde als Verschwörungstheoretiker, Corona-Leugner oder schlimmeres verunglimpft. Das alles macht deutlich, wie wichtig eine detaillierte Aufarbeitung der getroffenen Maßnahmen ist, aber auch, warum die politisch Verantwortlichen eine solche Aufarbeitung fürchten, wie der Teufel das Weihwasser. Ein entsprechender Antrag der AfD-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz im vergangenen September auf Einrichtung einer Enquete-Kommission jedenfalls wurde mit den Stimmen aller anderen Fraktionen abgelehnt – kein Wunder, waren doch sämtliche anderen Parteien in Bund oder Ländern als Verantwortliche an den Maßnahmen beteiligt. Im Rahmen der Aussprache im Landtag wurde ich aus den Reihen der SPD für die Forderung nach Aufarbeitung hysterisch als Corona-Leugner beschimpft. Die SPD behauptete doch tatsächlich, einer parlamentarischen Aufarbeitung bedürfe es nicht, da es im Land schließlich fünf Post-Covid-Ambulanzen für die Aufarbeitung gebe. Bei diesen handelt es sich aber um nicht mehr als gewöhnliche Arztpraxen, in denen verstärkt Post-Covid-Patienten behandelt werden und die für eine Aufarbeitung weder geeignet noch in der Lage sind.”

    Dr. Bollinger abschließend: “Wir haben während der pandemischen Lage die schlimmsten Auswüchse zunehmend autoritär agierender Bundes- und Landesregierungen erlebt, denen elementare Grundrechte, Freiheit und Gesundheit ihrer Bürger gleichgültig sind, wenn es um die Durchsetzung der eigenen Agenda geht, die Andersdenkende beobachten lassen und die politische Opposition mit Lügen und Halbwahrheiten und unter Missbrauch staatlicher Institutionen mundtot machen möchten. Wir werden uns auch weiterhin für eine Aufarbeitung einsetzen, nicht nur um Fehler aufzudecken und uns für die Zukunft zu wappnen, sondern auch, um den bedenklichen Zustand unserer Demokratie aufzuzeigen und die Verantwortlichen in Bund und Ländern zu entlarven.”

  • Hausverbot im Landtag?

    Hausverbot im Landtag?

    Hausverbot im Landtag? – Wir werden uns wehren!

    Dr. Jan Bollinger zu Sicherheitsüberprüfungen im Landtag: AfD wird gegen jeglichen Versuch rechtlich vorgehen, unsere parlamentarische Teilhabe einzuschränken!
    Der Vorsitzende der AfD-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz Dr. Jan Bollinger hierzu: “Der Landtag ist eine der wichtigsten Entscheidungsebenen des Landes. Die Teilhabe an der demokratischen Willensbildung ist den Parteien nach der Wahl in Form von Fraktionen zu ermöglichen. Ein Eingriff in die Fraktionsrechte legt die Axt an eine der wesentlichen Wurzeln unserer Demokratie. Fraktionen müssen autonom ihre Arbeit verrichten können und dabei auch eigenständig ihre Mitarbeiter aussuchen dürfen. Das Ansinnen, Links- und Rechtsextremisten Zugang zu den Herzkammern der Demokratie zu versperren, unterstützen wir selbstverständlich. Dafür bräuchte es aber keine Änderungen der internen Geschäftsordnung. Jedem entsprechend rechtskräftig Verurteilten müsste auch jetzt schon Hausverbot erteilt werden. Der Fall des RAF Terroristen Klar im Deutschen Bundestag ist uns hier ein positives Vorbild.”
    Dr. Bollinger weiter: “Die Äußerungen des Landtagspräsidenten lassen deshalb leider vermuten, dass hier unterhalb der rechtsstaatlich relevanten Regelungen durch Verfassung und Gesetze Ziele verfolgt werden, die ausschließlich dazu dienen sollen, unliebsame Konkurrenten im demokratischen Wettstreit zu diskreditieren und auszuschalten. Die AfD Rheinland-Pfalz und ihre Fraktion sehen diesem rechtlich höchst fragwürdigen Versuch kritisch aber gelassen entgegen, weil wir uns nichts vorzuwerfen haben. Im Gegenteil stehen und kämpfen die AfD Rheinland-Pfalz und ihre Fraktion mehr noch als alle anderen für Rechtsstaatlichkeit, Demokratie und Freiheit. Sollten neue Regelungen und damit verbundene Maßnahmen allerdings in die Fraktionsautonomie oder die Rechte einzelner MdL eingreifen, wird die Landtagsfraktion der AfD selbstverständlich sofort rechtliche Schritte einleiten. Die Teilhabe an der politischen Willensbildung, auch jenseits der parlamentarischen Debatten gehört auf jeden Fall dazu!”

    Dr. Bollinger schließt: “Das Ziel des Landtagspräsidenten, gemeinsam mit anderen Fraktionen den politischen Wettbewerber und Konkurrenten zu diskreditieren und dafür möglicherweise aktiv das Recht zu brechen, ist genau das Gegenteil dessen, wofür die AfD-Fraktion Rheinland-Pfalz steht: Mehr Demokratie, Freiheit des Gedankens und Wahrung und Beachtung der rechtsstaatlichen Prinzipien und Regeln!”

  • Krankenhausinvestitionsprogramm 2024

    Krankenhausinvestitionsprogramm 2024

    Krankenhausinvestitionsprogramm 2024: Trauriges Déjà-vu

    Hierzu Dr. Jan Bollinger, Vorsitzender und gesundheitspolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Landtag Rheinland-Pfalz: “Man muss wirklich zweimal hinschauen um angesichts der genannten Summen sicher zu gehen, dass es sich nicht um eine Meldung aus dem Vorjahr handelt. Trotz des tatsächlichen Investitionsbedarfs der rheinland-pfälzischen Krankenhäuser, der mehr als doppelt so hoch liegt, erhöht die Landesregierung die Mittel für die Investitionskostenförderung lediglich von 142 Millionen Euro um ca. 3,5 Millionen Euro auf 145,5 Millionen Euro. Damit liegt die Investitionskostenförderung, wie bereits seit Jahren, weit unter Bedarf – ein trauriges, wenn auch wenig überraschendes Déjà-vu. Der Verweis auf die, seitens des Bundesministers für Gesundheit in Aussicht gestellten Transformationsfonds in Zusammenhang mit der geplanten Krankenhausreform, dürfte für die wirtschaftlich angeschlagenen Krankenhäuser im Land nur ein schwacher Trost sein. Es steht zu befürchten, dass einige rheinland-pfälzische Krankenhäuser angesichts der anhaltenden finanziellen Belastungen und der Hängepartie bei der Krankenhausreform, diese nicht mehr erleben werden und vorher Insolvenz anmelden müssen.”

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